Die DGUV Vorschrift 3 ist eine der wichtigsten Regelungen im Bereich der Arbeitssicherheit, wenn es um den Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten geht. Sie verpflichtet Unternehmen, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3, früher bekannt als BGV A3, ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ihr Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu vermeiden, indem elektrische Geräte und Anlagen in Unternehmen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die Regel gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe.
Welche Geräte und Anlagen betrifft die Vorschrift?
Die Vorschrift gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, also sowohl ortsfeste Anlagen (z. B. Sicherungskästen, Maschinen) als auch ortsveränderliche Geräte (z. B. PCs, Drucker, Verlängerungskabel). Auch selten genutzte Geräte oder Werkzeuge im Lager fallen darunter – sobald Strom fließt, ist die DGUV V3 relevant.
Wer darf prüfen?
Nur Elektrofachkräfte oder speziell ausgebildete, „befähigte Personen“ dürfen die Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen. Sie verfügen über das nötige Fachwissen, um Gefahren zu erkennen und die Sicherheit korrekt zu beurteilen. Nach jeder Prüfung muss ein Protokoll erstellt und aufbewahrt werden – es dient als Nachweis im Falle einer behördlichen Kontrolle oder eines Schadensfalls.
Wie oft müssen Prüfungen durchgeführt werden?
Die Prüfintervalle hängen von der Art des Geräts, der Einsatzumgebung und der Nutzungshäufigkeit ab. In der Regel liegen sie zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. In Werkstätten, Produktionsbereichen oder auf Baustellen können kürzere Intervalle erforderlich sein, während im Büro längere Fristen möglich sind – immer basierend auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Warum ist die Umsetzung so wichtig?
Ein nicht geprüftes Elektrogerät kann schwerwiegende Folgen haben: Stromunfälle, Brände, Maschinenstillstände oder sogar Personenschäden. Kommt es zu einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät, drohen dem Unternehmen hohe Haftungsrisiken, Versicherungsverluste und Bußgelder. Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 schützt also nicht nur Menschenleben, sondern auch den Betrieb selbst.
Fazit
Die DGUV Vorschrift 3 ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein wirksames Instrument zur Gefahrenprävention und zur Sicherung des Unternehmensalltags. Wer regelmäßig prüft, schafft ein sicheres Arbeitsumfeld, erfüllt gesetzliche Anforderungen und schützt Mitarbeitende sowie Sachwerte vor vermeidbaren Schäden.